Was Sie über die neuen EU Leuchtmittelverordung wissen müssen

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Was Sie über die neuen EU Leuchtmittelverordung wissen müssen

Sehr geehrter Kunde,

wie ja schon oft in den Medien berichtet wurde, tritt ab den 1.September 2009 das EU Glühlampenverbot in Kraft. Der Hintergrund dieser Verordnung ist, dass die EU bis 2020 jährlich rund 5% Energie pro Privathaushalt einsparen will.

Diese Maßnahme ist nicht nur gut für Ihren Geldbeutel bei der Stromabrechnung sondern Sie und wir wirken aktiv am Klimaschutz mit. So werden nach Berechnungen der EU ca. 15,5 Millionen Tonnen CO² weniger produziert.

Auch wir möchten Sie ausführlich darüber informieren!
Im folgendem haben wir einen kleinen Zeitplan für Sie erstellt:

ab 1. September 2009

Alle matten Glühlampen inkl. Halogenbrenner.
Diese werden ersetzt durch Energiesparlampen mit dem Energielabel A und LED-Glühlampen.

Klare Glühlampen sind wie folgt verboten: ( 80W und 950lm und schlechter als Energielabel C, Leuchtmittel ) 950lm müssen mind. Energielabel E haben.
Alle anderen Leuchtmittel sind verboten.
Mit Beachtung der Ausnahme von Spezialleuchtmittel (Hyperlink) weiter unten.

Verbotene Leuchtmittel

Ersatzleuchtmittel


ab 1. September 2010

Klare Glühlampen und Halogenbrenner müssen mind. dem Energielabel C und ≥725lm gerecht werden.

Glühlampen E27


ab 1.September 2011

Klare Glühlampen und Halogenbrenner müssen mind. dem Energielabel C und ≥450lm

ab 1.September 2012

Klare Glühlampen und Halogenbrenner müssen mind. dem Energielabel C und ≥60lm

ab 1.September 2013

Ausphasen der Sockeltypen S14, S15 oder S19

ab 1.September 2014

Review dieser Verordnung durch Europäische Kommission; ggf. Veränderungen bzw. Anpassungen

ab 1.September 2016

Klare Glühlampen und Halogenbrenner müssen mind. dem Energielabel B entsprechen, außer Lampen mit dem Sockel G9 und R7s

Lampen mit den Sockeln E14, E27, B22d, B15d, und einer Spannung ≤ 60V gehen vom Markt.


Aber wie überall gibt es auch hier Ausnahmen. Die sogenannten Spezialleuchtmittel:+



Bitte beachten Sie, dass diese Verordnung vorranging den Handel und die Industrie betrifft.
Wir sind bemüht ausreichend Vorrat der gängigsten Leuchtmittel uns an zulegen, so das wir auch weit nach dem 1. September 2009 die entsprechenden Leuchtmittel an Sie versenden können.

Sollte ein von der EU Leuchtmittelverordnung betroffenes Leuchtmittel einmal vergriffen sein, werden wir uns bemühen dieses von einem Großhändler zu besorgen.

Sie können in eine moderne Leuchte mit E27 und/oder E14 Sockel problemlos Energiesparlampen einsetzen.
Bei dimmfähigen Leuchten ist zu beachten, dass  eine ebenfalls dimmbare Energiesparlampe gewählt wird, da die Dimmfunktion der Leuchte ansonsten nicht mehr besteht.

Bei Fragen sprechen Sie bitte unseren Kundenservice an.
Dieser wird Ihnen sehr gern bei Ihren Fragen weiterhelfen.