Entsorgungshinweise

Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte

 
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
 
 
1.            Getrennte Erfassung von Altgeräten
 

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
 
 
2.            Batterien und Akkus
 

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und  dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
 
 
3.            Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

 
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.  Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
 
 
4.            Datenschutz-Hinweis
 

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
 
 
5.            Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
 

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten  Symbol  einer durchgestrichenen Mülltonne






weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.


6.            Weitere Informationen
                                                                            

Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter www.take-e-back.de
 

Entsorgung von Leuchtmitteln

Seit dem 24. März 2006 schreibt das Elektro-Gesetz sogar vor, dass auch Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren getrennt gesammelt werden müssen.Früher wurden alte oder kaputte Leuchtmittel – Glühlampen oder auch Leuchtstoffröhren – einfach über den Hausmüll entsorgt. Diese Zeiten sind vorbei, zumindest für ganz bestimmte Leuchtmittel. Auch für ausgediente Leuchtmittel gelten mittlerweile gesetzliche Vorgaben, in denen die fachgerechte Entsorgung von Leuchtmitteln aller Art geregelt ist. Weder Energiesparlampen noch Glühlampen oder Halogenlampen gehören in den Glascontainer!

Das Glas für Flaschen und Gläser ist ein anderes als das für Lampen und Glühbirnen. Fälschlich in den Glascontainer geworfene Leuchtmittel führen deshalb zu erheblichen Problemen beim Recycling der Glas-Verpackungen.

Glühlampen und Halogenlampen dürfen weiterhin über den Hausmüll entsorgt werden.Leuchtmittel, die nicht länger im Hausmüll entsorgt werden dürfen:Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren)
Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät (Energiesparlampen)
Entladungslampen (u. a. Metalldampflampen)
LED-Lampen

Energiesparlampe zerbrochen – was tun?

Im Normalfall haben Energiesparlampen eine lange Lebensdauer, falls aber doch mal eine zu Bruch gehen sollte, sollten Sie folgendes beachten: Zuerst das Fenster öffnen und den Raum gut lüften. Anschließend die Scherben aufsammeln oder vorsichtig mit einem Blatt Papier zusammenkehren (keinen Staubsauger benutzen). Die Reste luftdicht verpacken (z.B. in ein Schraubglas) und dann auf dem Wertstoffhof oder am Schadstoffmobil zur fachgerechten Entsorgung abgeben.

Unter www.take-e-way.de erfahren Sie, wo Sie eine kostenlose Sammelstelle in Ihrer Nähe finden.

Hinweise zur Batterieentsorgung

Die chemischen Inhaltsstoffe von Batterien können bei nicht sachgemäßer Lagerung und Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen. Nur über eine vom sonstigen Hausmüll getrennte Sammlung und Verwertung können gesundheits- und umweltschädigende Auswirkungen vermieden werden. Batterien können auch wiederverwertbare Rohstoffe enthalten. Sie dürfen daher nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden.

Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Altbatterien (wiederaufladbare und nicht wiederaufladbar) zurückzugeben bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen. Dazu können Sie Ihre gebrauchten Altbatterien bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder in Verkaufsstellen (bei einem Versender können Sie sie am Versandlager zurückgeben) unentgeltlich abgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei für Endnutzer auf die üblichen Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Das Zeichen mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien aufgrund ihres Schadstoffgehaltes nicht in den Hausmüll geben dürfen.[Batterieentsorgung]


 

Unter diesem Zeichen können Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung finden:


Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber